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§ 82b GewO – Überprüfung von Betriebsanlagen
Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen ist im § 82b der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Sie verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in festgelegten Abständen prüfen zu lassen.
Über jede Prüfung ist eine Prüfbescheinigung zu erstellen, der eine vollständige Dokumentation der durchgeführten Prüfung beizufügen ist. Daraus müssen insbesondere Umfang und Inhalt der Prüfung ersichtlich sein – die Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Bescheinigung.
Ihre Vorteile
Regelmäßige Kontrollen verschaffen Ihnen jederzeit einen klaren Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und sorgen für Rechtssicherheit, Ordnung und Betriebssicherheit.
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