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Sicherheitsfachkraft (SFK)

Gem. §73 ASchG haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) für die sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen. Es dürfen nur solche Personen bestellt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.

Als Sicherheitsfachkraft unterstütze ich Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu gewährleisten. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen.

Ihre Vorteile

ein sicheres Arbeitsumfeld, rechtliche Absicherung und nachhaltiger Schutz für alle Mitarbeiter

Beratung

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Zusammenarbeit mit Arbeitgeber & Sicherheitsgremien

Gefährdungsbeurteilung & Risikoanalyse

Überprüfung von Arbeitsmitteln & Arbeitsstätten

Arbeitsplatzevaluierung

Unfallanalyse & Prävention

KONTAKT & ÖFFNUNGSZEITEN

Hans-Brandstetter-Gasse 37
8010 Graz

Montag bis Donnerstag

08:00 – 16:00 Uhr
Freitag

08:00 – 14:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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