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Sicherheitsfachkraft (SFK)
Gem. §73 ASchG haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) für die sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen. Es dürfen nur solche Personen bestellt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.
Als Sicherheitsfachkraft unterstütze ich Unternehmen dabei, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu gewährleisten. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen.
Ihre Vorteile
ein sicheres Arbeitsumfeld, rechtliche Absicherung und nachhaltiger Schutz für alle Mitarbeiter
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